Übernahmechancen
Grundsätzlich endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Ablauf der Ausbildungszeit bzw. mit Bestehen der Abschlussprüfung. In der Tarifrunde 2012 haben die Tarifvertragsparteien beschlossen, die Auszubildenden bei Bund und Kommunen unter Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu übernehmen (§ 16a TVAöD).
Sofern nicht ohnehin eine unbefristete Übernahme erfolgen kann, werden Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf unmittelbar nach dem Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Allerdings dürfen keine personenbedingten, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.
Nach den zwölf Monaten bestehen bei entsprechender Bewährung gute Chancen auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Natürlich kommt es hierbei auch darauf an, ob freie und besetzbare Stellen bzw. Arbeitsplätze vorhanden sind.
Die Stadt Netphen versucht bei jedem Stellenbesetzungsverfahren für Ausbildungsplätze, entsprechend dem voraussichtlichen Bedarf auszubilden. Da aufgrund der Altersstruktur in den nächsten Jahren einige Mitarbeiter in den Ruhestand gehen werden, stehen die Chancen zurzeit relativ gut, nach der Ausbildung übernommen zu werden.
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